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   OVG Niedersachsen, 30.01.2009 - 7 LA 215/08   

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https://dejure.org/2009,9886
OVG Niedersachsen, 30.01.2009 - 7 LA 215/08 (https://dejure.org/2009,9886)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2009 - 7 LA 215/08 (https://dejure.org/2009,9886)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 7 LA 215/08 (https://dejure.org/2009,9886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewerbeuntersagung; maßgeblicher Zeitpunkt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8a Nds AG VwGO; § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 35 Abs. 1 GewO; § 35 Abs. 6 GewO
    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für eine gerichtliche Prüfung nach Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Gewerbeuntersagungsverfahren durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber

  • Judicialis

    GewO § 35 Abs. 1; ; GewO § 35 Abs. 6; ; Nds AG VwGO § 8a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbeuntersagung; Prüfung, gerichtliche; Zeitpunkt, maßgeblicher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für eine gerichtliche Prüfung nach Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Gewerbeuntersagungsverfahren durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2009 - 7 LA 215/08
    Der Bundesgesetzgeber selbst hat in § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO vorgesehen, dass das Widerspruchsverfahren ausgeschlossen werden kann, und zwar durch Bundes- oder Landesgesetz (BVerfG, Beschl. v. 9. Mai 1973 - 2 BvL 43, 44/71 -, BVerfGE 35, 65 ; Beschl v. 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u. 213/83 -, BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2009 - 7 LA 215/08
    Rspr. seit BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 = DVBl. 1982, 694 = NVwZ 1982, 503), beruht auf materiellem Bundesrecht, nämlich dem Verhältnis von § 35 Abs. 1 S. 1 GewO zu § 35 Abs. 6 S. 1 GewO und dem darin zum Ausdruck kommenden Regelungszusammenhang.
  • BVerfG, 09.05.1973 - 2 BvL 43/71

    VwGO-Ausführungsgesetz II

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2009 - 7 LA 215/08
    Der Bundesgesetzgeber selbst hat in § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO vorgesehen, dass das Widerspruchsverfahren ausgeschlossen werden kann, und zwar durch Bundes- oder Landesgesetz (BVerfG, Beschl. v. 9. Mai 1973 - 2 BvL 43, 44/71 -, BVerfGE 35, 65 ; Beschl v. 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u. 213/83 -, BVerfGE 84, 34 ).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2007 - 7 ME 193/06

    Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2009 - 7 LA 215/08
    Verändert sich nach Erlass des Untersagungsbescheids die Sachlage zugunsten des Gewerbetreibenden, kann dies nicht im Anfechtungs-, sondern nur in einem Wiedergestattungsverfahren nach § 35 Abs. 6 GewO geltend gemacht werden (anders bei einer negativen Entwicklung, vgl. dazu Nds.OVG, Beschl. v. 24. August 2007 - 7 ME 193/06 -, NVwZ-RR 2008, 28).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2010 - 7 LA 136/09

    Zweck des Gewerbeuntersagungsverfahrens im Hinblick auf die Erleichterung der

    Gegenüber dessen Vorbringen im Schriftsatz vom 6. April 2010, "... der Umsatz im Gastronomiebetrieb (habe sich) im Verhältnis zum Vorjahr bereits in den Monaten Januar und Februar gesteigert" , und den weiteren Ausführungen zur Veränderung der wirtschaftlichen Situation nach dem Erlass der Untersagungsverfügung des Beklagten am 13. November 2008 weist der Senat darauf hin, dass maßgeblich für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - 1 B 93.97 -, DÖV 1998, 343 mwN; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2009 - 7 LA 215/08 -, NordÖR 2009, 155; Beschl. v. 24.8.2007 - 7 ME 193/06 -, NVwZ-RR 2008, 28) ist.
  • VG Lüneburg, 20.01.2010 - 5 A 155/08

    Feststellung der faktischen Geschäftsführertätigkeit in gewerberechtlich

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1995 - 1 B 83/95 -, juris, auch Nds. OVG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 7 LA 215/08 -, juris).
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